/ November 24, 2017/ aktuelles

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Man sitzt am Arbeitsplatz, beim Friseur oder im Auto und plötzlich geht der Melder: Einsatz! Alles stehen und liegen lassen und los geht es zur Wache. Jeder Sekunde zählt! Das Adrenalin steigt. Wie kann ich den anderen Verkehrsteilnehmern vermitteln, dass ich es sehr eilig, Sonderrechte habe? Alle vor mir scheinen langsamer zu fahren als sonst. Die Fahrt zur Wache – immer am Rande der Legalität.

Daher unsere Bitte: Wenn plözlich von hinten ein Auto mit „eigenartigem Fahrstil“ gefahren kommt – es könnte jemand auf dem Weg zum Einsatz sein. Es könnte sein, weil es genau bei Ihnen gerade brennt.

Seit Jahren ist ein „Grünes Blinklicht“ für ehrenamtliche Einsatzkräfte auf den Weg zum Magazin geplant. Leider bisher ohne Ergebnis:

„In Deutschland haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bereits ab der Alarmierung, also schon auf dem Weg zur Wache, nach §35 Sonderrecht. Dieses dürfen sie jedoch weder durch ein blaues Blinklicht noch durch ein Einsatzhorn anzeigen. Abhilfe schaffen sie sich zum Beispiel mit einem Dachaufsetzer dieser wird jedoch nur selten von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Da ein blaues Blinklicht verboten ist und das gelbe Blinklicht bereits vergeben ist, wäre eine grünes Blinklicht eine, für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen , gute Lösung um dem restlichen Verkehr ihr Anliegen zu Verdeutlichen“. (retter.tv, 16.01.2015)