/ Mai 1, 2019/ aktuelles

Aufgrund des Brandes in einer Tiefgarage mit extremer Rauchentwicklung vergangenen Sonntag möchten wir darauf hinweisen, dass (Tief-) Garagen kein Lagerort für brennbares Material sind.

Sofern Sie einen direkten Zugang vom Haus zur (Tief-) Garage haben überprüfen Sie, dass dieser immer geschlossen ist bzw. eventuelle Fluchtwege nicht zugestellt sind – was übrigens auch für die Wohnung bzw. Treppenhäuser gilt. Problematisch hierbei sind z.B. Schuhe, Schränke u.ä..
Denken Sie nicht nur an die eigene schnellstmögliche Fluchtmöglichkeit, sondern auch an Einsatzkräfte, die unter Atemschutz in einen verrauchten Bereich mit wenig/keiner Sicht vorgehen müssen (Stolperfallen). Wichtig ist auch, sich Gedanken über einen Notfallplan zu machen, um im “Fall der Fälle” richtig zu handeln. So ermöglichen Sie schnelle Entscheidungen und eine Minimierung der Schäden.