/ März 27, 2018/ aktuelles

Wenn Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienste unterwegs sind, zählt oft jede Sekunde. Doch trotz Blaulicht und Martinshorn fährt nicht jeder sofort beiseite. Dabei dürfen Autofahrer auch eine rote Ampel missachten, um Platz zu machen. Wie reagiert man richtig, wenn man sich gerade an der roten Ampel eingereiht hat und dann plötzlich ein Martinshorn ertönt? Viele Autofahrer können diese Frage leider nicht beantworten.

Wenn das Martinshorn ertönt und das Blaulicht im Rückspiegel zu sehen ist

Wie verhält man sich denn nun richtig im Ernstfall? So: Jeder Verkehrsteilnehmer muss bei Blaulicht und Sirene Platz schaffen. Das bedeutet in der Stadt: Notfalls auf den Gehweg fahren, auf eine Verkehrsinseln oder kurz in Einbahnstraßen ausweichen. Wenn es keine Möglichkeit gibt, zur Seite auszuweichen, dann bleibt oft  nur die Alternative, nach vorn über die rote Ampel zu fahren. Das ist laut Straßenverkehrs-Ordnung (§38) auch erlaubt, ja sogar vorgeschrieben. Man muss aber vorsichtig in die Kreuzung einfahren. Sollte man beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt werden, ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich. Wie die „Welt“ berichtet, ist es in diesen Situationen sinnvoll, dass entweder ein Zeuge hinzugezogen wird oder das Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges notiert wird. Häufig ist es auch besser, vor dem Einsatzfahrzeug (schneller) weiterzufahren, statt durch Rangierversuche Zeit zu verlieren. Grundsätzlich muss man einem Einsatzfahrzeug Platz machen, allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren, d.h. der Verkehrsteilnehmer muss und darf sich und andere nicht gefährden. Wer stehen bleibt und das Einsatzauto behindert, riskiert ein Bußgeld. Gleiches gilt auch, wenn Autofahrer das Martinshorn aufgrund zu lauter Musik ignorieren. Quellen: retter-tv, ntv, StVO